Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.