Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 14. Februar 2006 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Mit Entschließung vom 4. November 2005 - Drucksache. 698/05(B) HTML PDF - hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, auf EU-Ebene auf eine umgehende Festlegung von europaweit geltenden, praktikablen Kennzeichnungsschwellenwerten für das zufällige oder technisch nicht zu vermeidende Vorhandensein gentechnisch veränderter Bestandteile im Saatgut hinzuwirken und den Bundesrat über die Ergebnisse dieser Bemühungen zu unterrichten.

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

In der Ratstagung der Europäischen Union (Umwelt) am 2. Dezember 2005 hat Bundesumweltminister Gabriel die Notwendigkeit von Kennzeichnungsschwellenwerten bei Saatgut hervorgehoben und die Europäische Kommission gebeten, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Die Europäische Kommission hat allerdings bislang keinen neuen Vorschlag zu Schwellenwerten für Saatgut vorgelegt. Sie wird aber voraussichtlich zur Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Landwirtschaft am 17. März 2006 einen Bericht zur Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen vorlegen. Die deutsche Delegation möchte diese Gelegenheit nutzen, die Europäische Kommission nochmals an die Vorlage eines Vorschlags zu Kennzeichnungsschwellenwerten bei Saatgut zu erinnern.