Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
(Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. März 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.