Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 188. Sitzung am 29. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksachen 17/10126, 17/10172 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes - Drucksachen 17/9372,17/9671 - für erledigt erklärt.