Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/5240 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts - Drucksache 17/4887 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 854/10 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 13 werden in § 74 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b die Wörter "nach § 11 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich oder" gestrichen.

3. Artikel 15 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 15
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 39 Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt:

2. § 51 Satz 1 wird aufgehoben."

4. Artikel 17 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 17
Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

In § 39 Absatz 5a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die durch Artikel 15 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach der Angabe " § 36 Absatz 2c" die Angabe "und 2d" und nach den Wörtern "(§ 4 des Auslandsunterhaltsgesetzes)" die Wörter "sowie für den Gerichtsvollzieher" eingefügt."