Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten

C(2015) 2438 final siehe Drucksache 298/14(B) HTML PDF

Brüssel, den 20.4.2015

C(2015) 2438 final

Herrn Volker Bouffier
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die neue Kommission, die ihre Arbeit am 1. November 2014 aufgenommen hat, setzt sich uneingeschränkt dafür ein, die Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten zu stärken. Ein aktiver und konstruktiver politischer Dialog über die Kommissionsvorschläge ist ein unentbehrlicher Teil dieser Beziehung, der die wichtigen direkten Kontakte zwischen unseren Institutionen ergänzt. Die Kommission sieht der Zusammenarbeit mit dem Bundesrat in den kommenden Jahren erwartungsvoll entgegen.

Die Kommission dankt dem Bundesrat für dessen Stellungnahme zur Mitteilung "EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten " (COM (2014) 392 final).

Gewerbsmäßig begangene Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums bremsen Investitionen in Innovation, verhindern die Entstehung neuer Arbeitsplätze und stellen eine Gefahr für Verbraucher und Unternehmen dar. Daher begrüßt die Kommission sehr, dass der Bundesrat Maßnahmen gegen gewerbsmäßige Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere in Form freiwilliger Vereinbarungen auf der Grundlage des sogenannten Grundsatzes "Follow the money", unterstützt.

Eine weitere politische Priorität der Kommission besteht darin zu gewährleisten, dass KMU angemessenen Zugang zur Justiz haben, um ihre Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen. Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrats zur Kenntnis, dass die Anwendung der bestehenden Unionsvorschriften zu Small-Claims auf Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Hinblick auf einen besseren Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Justiz zielführend ist. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission darauf hinweisen, dass sie derzeit lediglich prüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den zivilrechtlichen Immaterialgüterschutz für KMU zu stärken.