Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt

Brüssel, den 14.11.2013
C(2013) 7493 final

Herrn Stephan WEIL
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3
- D 10117 BERLIN

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung " Ein menschenwürdiges Leben für alle Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft" (COM (2013) 92 final). Sie bedauert die späte Antwort.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrats für die allgemeine Ausrichtung der Mitteilung sowie die Schlussfolgerungen des Rates zu einer übergeordneten Agenda für die Zeit nach 2015, einschließlich des zu Grunde liegenden Ansatzes zur Einbindung der künftigen Agenda zur Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung in die globale Post2015-Agenda.

Die Kommission begrüßt auch, dass der Bundesrat die Vielschichtigkeit von Armut betont und darauf verweist, wie wichtig in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Menschenrechtsstandards ist, Dabei stellt der Bundesrat die Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit als eine fundamentale Aufgabe heraus. Die Kommission ist den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einschließlich dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, verpflichtet. Sie setzt sich dafür ein, dass die acht grundlegenden ILO-Übereinkommen weltweit ratifiziert und umgesetzt werden, und engagiert sich in Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2010 zum Thema Kinderarbeit für die Abschaffung der schlimmsten Formen sowie weiterer verbotener Formen von Kinderarbeit.

Auch im Rahmen der EU-Handelsbeziehungen setzt sich die Kommission mithilfe von EU-Maßnahmen und -Instrumenten konsequent für die Förderung arbeitsrechtlicher Standards in Partnerländern ein. Die jüngsten EU-Handelsabkommen enthalten bereits Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen. Wie in der Mitteilung "Handel, Wachstum und Entwicklung"' aus dem Jahre 2012 hervorgehoben, muss sichergestellt werden, dass wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung Hand in Hand gehen mit sozialer Gerechtigkeit, einschließlich grundlegender Arbeitsnormen, und nachhaltigen Umweltschutzpraktiken, und dies im Entwicklungskontext von besonderer Relevanz ist. Die Kommission stellt mit Genugtuung fest, dass der Bundesrat die fortlaufenden Bemühungen der EU unterstützt, Nachhaltigkeitsbelange in bilaterale Freihandelsabkommen einzubeziehen.

Die EU wird sich weiterhin für eine integrative, umweltverträgliche Wirtschaft einsetzen, wie in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zu einer übergeordneten Post-2015Agenda bestätigt. Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass diese Transformation sowohl innerhalb der EU als auch weltweit von größter Bedeutung ist. Die verschiedenen Initiativen auf dem Wege zu einer integrativen, ressourceneffizienten und umweltverträglichen Wirtschaft werden auch ein nachhaltiges Wachstum fördern und somit innerhalb der EU neue Wachstumsimpulse auslösen. Dieses Konzept wurde ebenfalls in den neuen Ansatz für die Entwicklungspolitik der EU aufgenommen, wie aus der Mitteilung der Kommission "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel" hervorgeht.

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass eine übergeordnete Post-2015Agenda von universeller Relevanz sein MUSS und somit auch für Industrieländer gelten muss. Gleichzeitig sollte ein globaler Rahmen zieldifferenziert sein und den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und Kapazitäten Rechnung tragen. Die Kommission wird darauf achten, dass auch in Zukunft alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ausgewogen berücksichtigt werden.

Der Bundesrat verweist zu Recht darauf, dass die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit in den Millenniumsentwicklungsziekn kein adäquates Gewicht erhalten hat. Aus Sicht der Kommission stellt die Zusammenführung der Millennhans-Agenda mit der Rio-Agenda einen Meilenstein auf dem Wege zu einem Post-2015-Rahmen dar, der die dringlichsten Herausforderungen, die aufgrund der globalen Umweltzerstörung bei der Armutsbeseitigung der nachhaltigen Entwicklung zu bewältigen sind, gebührend berücksichtigt.

Die Kommission stimmt der Auffassung zu, dass die planetarischen Grenzen weltweit respektiert werden müssen. Für die Gestaltung der Entwicklungspolitik bedeutet dies, dass neben Klimabelangen auch Themen wie Biodiversität, Schutz von Wasser, Luft, Boden und Ozeanen angemessene Beachtung finden müssen.

Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die wichtige Korrelation zwischen Bildung und Nachhaltigkeit verweist, was in Einklang mit der EU-Politik stelzt. Besonders erwähnenswert ist der Verweis auf die UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" und das Nachfolgeprogramm; die Kommission hofft, dass die daraus gezogenen Lehren in die künftige Arbeit einfließen können.

Die Kommission teilt die Auffassung, dass sozialer Zusammenhalt und Gerechtigkeit als entwicklungspolitische Schlüsselziele zu betrachten sind. Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2012 zu der Mitteilung "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel" erläutert, kann ein integratives und nachhaltiges Wachstum maßgeblich dazu beitragen, Gerechtigkeit und Gleichstellung weltweit zu fördern. Auch in der jüngsten Mitteilung zum Thema "Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union" wird die tragende Rolle funktionierender Sozialschutzsysteme bei der Beseitigung von Armut, der Behebung von Schwachstellen, der Förderung eines integrativen Wachstums sowie einer gerechten Gesellschaft herausgestellt. Die Kommission unterstützt im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit den Aufbau von Sozialschutzsystemen.

Aus Sicht der Kommission sind alle Säulen, auf die sich die Strategie Europa 2020 fair intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum stützt, gleich wichtig und geben den mittel- bis langfristigen Rahmen für die EU-Politik vor. Jährliche Prioritäten für Maßnahmen atzt EU- und Länderebene werden im Jahreswachstumsbericht unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten festgelegt.

Die Kommission nimmt die Forderung des Bundesrates nach einer Novelle der EUNachhaltigkeitsstrategie zur Kenntnis und wird dieser Forderung bei der Ausarbeitung künftiger Initiativen und Maßnahmen auf diesem Gebiet Rechnung tragen.

Nach Auffassung der Kommission wird die nachhaltige Entwicklung in der EU durch die operative Integration von Maßnahmen und Aktionen, die in der Nachhaltigkeitsstrategie, der Strategie Europa 2020 und dem 7. Umweltaktionspragranrin aufgeführt sind, in die Politik der Union und der Mitgliedstaaten, neue Impulse erhalten. Die Kommission will sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Strategien umgesetzt werden, und unterstreicht, wie wichtig dabei ein starkes Engagement der Mitgliedstaaten ist.

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die internationale Glaubwürdigkeit der EU-Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung großenteils davon abhängt, dass auch innerhalb der EU entsprechende Maßnahmen angenommen und umgesetzt werden.

Der Kommission sind die Ergebnisse der Enquete-Kommission des Bundestages "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zum nachhaltigen Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft" bekannt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Arbeiten von EUROSTAT zur Entwicklung von Indikatoren zur Messung der Lebensqualität.

Die Kommission hofft, dass diese Erläuterungen zu einer Klärung der vom Bundesrat angesprochenen Punkte beitragen, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grzißen