Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Rat Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt; einschl. Tourismus); Bereich Forschung)

Der Bundesrat kann für den Rat "Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt; einschl. Tourismus)" — Bereich "Forschung" gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter benennen.

Hierdurch wird die bisherige Stellvertreterregelung modifiziert.