Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette KOM (2006) 79 endg.; Ratsdok. 6935/06

826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber Plenum):

Grundsätzlich ist anzuerkennen, dass ein latentes Gefährdungspotential für die gesamte Lieferkette gegeben ist. Jedoch beruht der vorliegende Vorschlag lediglich auf Annahmen und Mutmaßungen über mögliche Bedrohungen. Das Ausmaß potentieller Bedrohungen, die Analyse ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Bewertung möglicher Folgen mit entsprechenden Schlussfolgerungen werden nicht dargestellt, so dass der wirkliche Zweck des Vorschlags und sein Schutzziel nicht erkennbar sind.

Der Verordnungsvorschlag ist - bezogen auf das unterschiedlich ausgeprägte Gefährdungs- und Risikopotential - zu unspezifisch und zu pauschal. Statt Gefahrenabwehr auszudehnen, sollte er sich vielmehr auf bestimmte Güter, auf bestimmte Ausgangs- oder Zielorte, auf bestimmte Verkehrsarten und/oder bestimmte Beförderungsarten beschränken, die einer tatsächlich erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind - wie beispielsweise der Transport von chemischen Erzeugnissen oder von Mineralölerzeugnissen.

Ausreichend ist eine Richtlinie, da damit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Flexibilität gegeben wird, durch nationale Regelungen auf das Gefährdungspotential für die Lieferkette zu reagieren.