Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

Brüssel, den 2.8.2016
C(2016) 4663 final

Herrn Stanislaw TILLICH
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (COM (2016)198 final).

Der Kommissionsvorschlag ist Teil eines größeren Pakets ehrgeiziger Maßnahmen zur Bekämpfung der Ertragsteuervermeidung durch Unternehmen - einer politischen Priorität der Kommission. Die Kommission unterstützt den auf der Grundlage des OECD

Aktionsplans erzielten internationalen Konsens zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung und setzt sich aktiv für die Umsetzung des Aktionsplans in der Union ein.

Die Kommission schlägt eine verstärkte öffentliche Kontrolle in Form länderspezifischer Ertragssteuerberichte vor, die von den Unternehmen vorzulegen sind. Dies sollte dazu ermutigen, Steuern dort zu entrichten, wo Gewinne erzielt werden. Dies könnte auch zu mehr Transparenz im Steuerwettbewerb beitragen.

Die Kommission räumt den Bedenken des Bundesrates hohen Stellenwert ein. In der Folgenabschätzung zu dem Vorschlag hat die Kommission die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu schützen, gründlich geprüft. Um unverhältnismäßige Auswirkungen zu vermeiden, hat die Kommission vorgeschlagen, dass die Maßnahme nur für sehr große multinationale Unternehmen gelten soll, damit kleineren Unternehmen keine ungerechtfertigte Belastung entsteht. Darüber hinaus sollen die zu veröffentlichenden Informationen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Beispielsweise würden die Berichte nur aggregierte Zahlen zu Geschäften außerhalb der Europäischen Union enthalten.

Zu den Geschäften von Unternehmen in Steuergebieten, die die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten, müssten allerdings detaillierte Informationen übermittelt werden. Ferner soll der Vorschlag gewährleisten, dass keine Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden.

Die Kommission hat in ihrem Vorschlag insbesondere sichergestellt, dass die von ihr vorgeschlagene länderspezifische Berichterstattung mit dem unter Aktionspunkt 13 des OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung festgelegten Standard vereinbar ist, der bald zu einem weltweiten Standard für die Erstellung vertraulicher länderspezifischer Berichte multinationaler Unternehmen werden dürfte. Durch die Vermeidung zu vieler Standards wird der Verwaltungsaufwand von Unternehmen verringert werden.

Die Kommission ist der Auffassung, dass es für den Schutz der Interessen aller Betroffenen erforderlich ist, dass für alle im Binnenmarkt tätigen multinationalen Unternehmen dieselben Transparenzmaßnahmen gelten. Daher ist ein Eckpfeiler dieses Vorschlags, dass für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Muttergesellschaften, die in einem Drittland ansässig sind, dieselben Berichtspflichten gelten sollen.

Die vorstehenden Ausführungen stützen sich auf den von der Kommission vorgelegten ersten Vorschlag, mit dem sich das Europäische Parlament und der Rat, in dem die deutsche Bundesregierung vertreten ist, derzeit im Gesetzgebungsverfahren befassen.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Frans Timmermans
Erster Vizepräsident
Valdis Dombrovskis
Vizepräsident