Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren
(2. Opferrechtsreformgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 2. Juli 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13671 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) - Drucksache 016/12812 - für erledigt erklärt.