Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren KOM (2010) 82 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: