Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte
(Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG)

Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. April 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.