Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April 2009 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.