Beschluss des Bundesrates:
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten

KOM (2005) 48 endg.; Ratsdok. 6624/05

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Intention der Kommission, die Sicherheit des Flugverkehrs zu verbessern.

Der Verordnungsvorschlag erscheint allerdings aus folgenden Gründen unbefriedigend: