Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. 4 (§ 25 Nr. 1a - neu -, Nr. 11a, b, c GüKGrKabotageV)

Artikel 1 Nr. 4 ist wie folgt zu fassen:

"4. § 25 wird wie folgt geändert:

Begründung

Ergänzende und vereinfachende Darstellung des Regelungsinhalts.