Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg -

869. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2010

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Kulturfragen (K) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 1 Satz 6

In Nummer 1 ist Satz 6 zu streichen.

Folgeänderung:

Nach Nummer 15 - neu - ist folgende Nummer 16 - neu - anzufügen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Einzelfragen im Zusammenhang mit der Finanziellen Vorausschau sollen nicht vor den Abstimmungen zur nächsten Finanziellen Vorausschau aufgeworfen werden.

2. Zu Nummer 4 Absatz 2 Satz 2 (bei Annahme entfällt Ziffer 3)

In Nummer 4 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter "vor allem Hochschulen und KMU" durch die Wörter "Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen - insbesondere KMU -" zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

In den angesprochenen kleineren Verbundprojekten sind nicht ausschließlich Hochschulen und KMU beteiligt, sondern häufig auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Daher sollten die Forschungseinrichtungen auch erwähnt werden. Zudem sollte an dieser Stelle ein Gegensatz von KMU und Unternehmen vermieden werden, auch wenn die Bedeutung von KMU hervorgehoben wird.

3. Zu Nummer 4 Absatz 2 Satz 2

In Nummer 4 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter "und KMU" durch die Wörter ", außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen - insbesondere KMU -" zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Kleinere Verbundprojekte sind sowohl für KMU als auch für Hochschulen und (insbesondere kleinere) außeruniversitäre Forschungseinrichtungen von Belang. Dies sollte entsprechend zum Ausdruck kommen.

4. Zu Nummer 5 Absatz 2 Satz 1

In Nummer 5 Absatz 2 ist Satz 1 durch die folgenden Sätze zu ersetzen: "Soweit die Förderung von Forschungseinrichtungen und -projekten als Teil einer integrierten regionalen Entwicklung im Vordergrund steht, sollen dafür in noch höherem Maße als bisher die kohäsionspolitischen Förderinstrumente eingesetzt werden. Diese sind in besonderer Weise geeignet, durch die Unterstützung von entsprechenden Netzwerken, Clustern und anderen Instrumenten für den Technologietransfer die Innovationskraft gerade der kleinen und mittleren Unternehmen auf breiter Front zu stärken."

5. Zu Nummer 5a - neu -Der Nummer 5 Absatz 2 Satz 2 bis 5 ist die Zählbezeichnung "5a" voranzustellen.

Begründung zu Ziffern 4 und 5 (nur gegenüber dem Plenum):

Klarstellung, wie durch kohäsionspolitische Instrumente ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung innovationspolitischer Ziele unterstützt werden kann.

Zu Nummer 6 Absatz 1 Satz 4, 5 und 6

Nummer 6 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

[Begründung zu Buchstaben a und c (nur gegenüber dem Plenum):

Neben den Hochschulen sind die außeruniversitären Forschungseinrichtungen wesentliche Akteure als Träger von Forschung und Innovation und auch wesentlich an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses beteiligt.]

Begründung zu Buchstaben b und d (nur gegenüber dem Plenum):

Wenn die Idee der besseren Integration der drei Bereiche des Wissensdreiecks unterstützt werden soll, sollte neben der Einbindung von Hochschulen auch die Beteiligung von Forschungseinrichtungen und Unternehmen an Forschungs- und Innovationsprojekten hervorgehoben werden.

10. Zu Nummer 7 Absatz 2 Satz 1

In Nummer 7 Absatz 2 Satz 1 ist das Wort "Stakeholder" durch die Wörter "potentiell Betroffenen und Interessenträger" zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf die Verwendung des Wortes "Stakeholder" sollte verzichtet werden, weil sich dahinter mindestens ein halbes Dutzend Bedeutungen verbirgt, es sich also um einen besonders unscharfen Begriff handelt, der die Zielsetzung des Begehrens eher verschleiert als erhellt. Der Begriff "Stakeholder" sollte daher durch die Wörter "potentiell Betroffene und Interessenträger" ersetzt werden.

Der Bundesrat hat sich immer wieder für die Stärkung der deutschen Sprache in der EU eingesetzt (vgl. etwa BR-Drucksache 472/07(B) HTML PDF vom 21. September 2007). Es geht nicht an, für die Arbeit in den Gremien der EU Forderungen aufzustellen, die man für die Arbeit in der eigenen Sprache nicht ernst nimmt.

Im Übrigen verweist der Bundesrat auf eine parallele Beschlussfassung vom 20. Dezember 2007 (vgl. BR-Drucksache 797/07(B) HTML PDF Ziffer 3).

11. Zu Nummer 8 Satz 1 und 4

Nummer 8 ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

[Es sollte deutlich gemacht werden, dass die Bedingungen für eine Beteiligung am 8. FRP ebenfalls für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu verbessern sind.]

{Es sollte auch an dieser Stelle betont werden, dass die Bedingungen einer Beteiligung am Forschungsrahmenprogramm nicht nur für Hochschulen, sondern auch für Forschungseinrichtungen, Unternehmen und insbesondere KMU zu verbessern sind. Außerdem sollte in diesem Zusammenhang nicht zwischen KMU und Industrie unterschieden werden; die angesprochene Forderung betrifft alle Unternehmen. Die Anwendung der bewährten Standards für Verbundprojekte bei geistigen Eigentumsrechten und bei Finanzhilfevereinbarungen sind nicht nur für Hochschulen, sondern auch für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen von Vorteil.}

Zu Nummer 10 - neu - bis 15 - neu -Der Nummer 9 sind folgende Nummern 10 bis 15 anzufügen: