Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: