Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 95. Sitzung am 11. April 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses - Drucksache 19/9297 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften - Drucksache 19/8037 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.05.19
Erster Durchgang: Drucksache. 005/19 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:

"5. In § 10 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a werden nach den Wörtern "Ausgabe Dezember 2011" die Wörter "oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt."

b) Die bisherigen Nummern 5 bis 7 werden die Nummern 6 bis 8.

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 eingefügt:

"8. In § 55 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden nach den Wörtern "Ausgabe Dezember 2011" die Wörter "oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt."

b) Die bisherigen Nummern 8 und 9 werden die Nummern 9 und 10.

3. Artikel 7 wird wie folgt geändert: