Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits

Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 4. April 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.