Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
(Neufassung)

COM (2018) 234 final; Ratsdok. 8531/18

Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Informationen und Datenbestände des öffentlichen Sektors eine werthaltige Ressource mit hohem Potenzial für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft darstellen. Er erkennt das Bemühen der Kommission an, die bestehenden rechtlichen Grundlagen vor dem Hintergrund einer sich in den letzten Jahren veränderten Datenverwaltung und -nutzung anzupassen, um dieses Potential voll auszuschöpfen. Er erinnert an seine Stellungnahme vom 7. Februar 2012 anlässlich der letzten Änderung der Verordnung über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (BR-Drucksache 820/11(B) HTML PDF ).