Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:

Eine neue europäische Agenda für Kultur COM (2018) 267 final

Auswärtiges Amt
Berlin, den 19. September 2018
Staatsminister für Europa

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
am 22. Mai 2018 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:

"Eine neue europäische Agenda für Kultur" vorgelegt. Der Bundesrat hat hierzu am 6. Juli 2018 unter anderem beschlossen:

"Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 EUZBLG ist damit die Stellungnahme des Bundesrates bei der Festlegung der Verhandlungsposition durch die Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen. Überdies ist nach Artikel 23 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 6 Absatz 2 EUZBLG die Verhandlungsführung auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder zu übertragen."

Für die Bundesregierung trete ich dem in beiden Punkten entgegen. Die Voraussetzungen von §§ 5 Absatz 2 bzw. 6 Absatz 2 EUZBLG liegen nicht vor. Durch die Mitteilung der Kommission werden zwar die Interessen der Länder berührt, aber nicht im Schwerpunkt ihre Gesetzgebungsbefugnisse betroffen. Inhaltliche Schwerpunkte der Mitteilung liegen gleichermaßen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales sowie der Außen- und Entwicklungspolitik. Der Bund hat in den von der Agenda berührten Bereichen eigene Gesetzgebungskompetenzen.

Unabhängig von dieser Rechtsfrage kann ich Ihnen versichern, dass die Bundesregierung in der Sache die Positionen des Bundesrates ganz überwiegend teilt. Wie in der Vergangenheit wird die Bundesregierung in bewährter Weise auch zukünftig alle deutschen Positionen zur neuen Kulturagenda eng, einvernehmlich und regelmäßig mit den Vertretern der Länder abstimmen. Da der Bund wie auch die Länder jeweils sowohl im Kulturministerrat als auch in der Ratsarbeitsgruppe Kultur vertreten sind, ist auch hier eine enge Abstimmung in der jeweiligen Verhandlungssituation gewährleistet.

Ich hoffe, dass wir auf dieser Basis eine Verständigung erzielen können und unsere kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit fortsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth