Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch - COM (2012) 147 final; Ratsdok. 8483/12

Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die Kommission hatte am 27. Juni 2011 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt (vgl. KOM (2011) 385 endg., BR-Drucksache 387/11 (PDF) ). Der Bundesrat verweist auf seine hierzu beschlossenen Stellungnahmen vom 23. September 2011 und 16. Dezember 2011 - vgl. BR-Drucksachen 387/11(B) HTML PDF und 387/11(B) HTML PDF(2) -. Der Richtlinienvorschlag wurde in der Ratsarbeitsgruppe (RAG) "Atomfragen" ausführlich diskutiert. Die RAG hat am 14. Dezember 2011 vollständiges Einvernehmen im Hinblick auf den von ihr erarbeiteten Text erzielt (vgl. Dokument 18744/1/11 vom 3. Februar 2012) -.

Der nunmehr vorgelegte Vorschlag der Kommission weicht in verschiedenen Punkten von dem in der RAG vereinbarten Text ab:

Der Vorschlag der Ratsarbeitsgruppe "Atomfragen" stellt einen zwischen den Mitgliedstaaten aufwendig abgestimmten Kompromiss dar. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich dafür einzusetzen, dass dieser weiterverfolgt wird.