Stellungnahme des Bundesrates: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 (§ 5a)

Bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie ist sicherzustellen, dass die Einführung des Energieausweises effizient und unbürokratisch erfolgt. Er muss einfach und kostengünstig für die Gebäudeeigentümer sein und gleichzeitig die gewünschte Transparenz für Mieter und Hauserwerber und Besucher öffentlicher Gebäude liefern.

Die Bundesregierung wird gebeten, die Länder über die Ergebnisse des Feldversuchs Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und ihre Einschätzung zu möglichen Alternativen vor der grundsätzlichen Entscheidung über den Energieausweis zu informieren.