Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09

Europäische Kommission Brüssel, den 17. September 2009
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, vielen Dank für die am 3. April 2009 übermittelte


Die Kommission möchte die nationalen Parlamente darin bestärken, zu ihren Vorschlägen Stellung zu nehmen, um den politischen Willensbildungsprozess zu verbessern, und nimmt daher gerne die Gelegenheit wahr, Ihnen auf Ihre Bemerkungen zu antworten. In der Anlage finden Sie die Antwort der Kommission, die, wie ich hoffe, eine wertvolle Ergänzung zu Ihren eigenen Beratungen darstellt.
Ich freue mich darauf, unseren politischen Dialog in Zukunft noch vertiefen zu können.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström


Europäische Kommission
Brüssel, im Juli 2009

Anmerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2009) 73 endgültig - Jährliche Strategieplanung Für 2010

Die Europäische Kommission dankt dem deutschen Bundesrat für die Prüfung der Jährlichen Strategieplanung (JSP) für 2010 und für seine Stellungnahme zu den politischen Prioritäten für 2010.

Diese Stellungnahme ist ein hilfreicher Beitrag zur Erarbeitung des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2010.

Die umfassende Unterstützung des deutschen Bundesrates für die gesamtpolitische Ausrichtung der JSP wird begrüßt. Anmerkungen zu bestimmten Punkten, die vom Bundesrat angesprochen wurden, werden unten näher erläutert.

Die Lissabon-Strategie über 2010 hinaus

Die Kommission begrüßt die Anmerkungen des Bundesrates zur Ausweitung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (Lissabon-Strategie)1 über das Jahr 2010 hinaus. Das europäische Konjunkturprogramm ist angesichts der gegenwärtigen Krise Teil der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Es bietet die richtige Balance zwischen sofortigen Anreizen und der notwendigen langfristigen Perspektive. Es erfordert eine umfassende Mobilisierung der Kräfte, um die Umsetzung der auf der Lissabon-Strategie basierenden Strukturreformen zu beschleunigen und um gleichzeitig die Wirtschaft zu stimulieren und das langfristige Wachstumspotenzial der Gemeinschaft zu stärken, insbesondere durch die Förderung des Übergangs zu einer CO₂-armen, wissensintensiven Wirtschaft. Gezielte Maßnahmen sind ebenfalls notwendig, um Menschen während der Zeit der Rezession in Arbeit zu halten und kreative Lösungen zur Ausbildung hochqualifizierter Arbeitskräfte zu entwickeln.

Ausgehend von den jüngsten Erfahrungen beabsichtigt die Kommission, eine Debatte über die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung einzuleiten, die den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft bei der Ausarbeitung ihrer Strukturreform-Programme Orientierung bieten sollen. Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten und den übrigen Akteuren der Lissabon-Strategie bei der Einbeziehung der Ergebnisse dieser Debatte in die Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010 zusammenarbeiten.

Beginnen wird dieser Prozess mit einer allgemeinen Überprüfung der überarbeiteten Lissabon-Strategie während der schwedischen Präsidentschaft; Beschlüsse sollten im Frühjahr 2010 während der spanischen Präsidentschaft folgen.

Beschleunigung der besseren Rechtssetzung und Bürokratieabbau

Die Kommission stellt mit Befriedigung fest, dass der Bundesrat eine "bessere Rechtssetzung" unterstützt. Die Kommission möchte betonen, dass sie in den geänderten Leitlinien für die Folgenabschätzung2 ihre Leitlinien für die Schätzung des Verwaltungsaufwands verbessert hat. Die Leitlinien sehen nunmehr vor, dass die Folgenabschätzung für alle politischen Optionen Angaben dazu enthalten sollte, welche Auskünfte Unternehmen, Bürger und nationale, regionale und lokale Verwaltungen erteilen müssen, falls die Option umgesetzt wird.

Nach Auffassung der Kommission müssen die Verwaltungslasten in neuen Rechtsvorschriften auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Dabei spielt die Folgenabschätzung eine wichtige Rolle. Die Festlegung eines Netto-Reduzierungsziels wird von der Kommission jedoch nicht befürwortet, da sie nicht der Auffassung ist, dass die Entscheidung über die Einführung neuer Rechtsvorschriften nur von der Frage der Verwaltungskosten abhängen soll. Das System der Folgenabschätzung beruht auf einer integrierten Bewertung des Nutzens sowie der Kosten in den drei unterschiedlichen, jedoch komplementären Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Im Hinblick auf die Kosten werden die Befolgungskosten und nicht nur die Verwaltungskosten bewertet. Die Kommission ist überzeugt, dass eine Entscheidung, ob sich die Rechtsvorschrift positiv auswirkt oder nicht, nur auf der Grundlage dieser integrierten Bewertung erfolgen kann.

Die überarbeiteten Leitlinien zur Folgenabschätzung2 von 2009 haben den integrierten Kosten-/Nutzenansatz gestärkt und bieten zusätzliche Leitlinien zu den besonderen Aspekten der Folgen, z.B. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auswirkungen auf KMU sollten entsprechend der Regelung für kleine Unternehmen mit Hilfe des so genannten "KMU-Tests" untersucht werden.

Die Kommission wird auch weiterhin alles unternehmen, um vor Ablauf der Amtszeit dieser Kommission Vorschläge aus dem Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten vorzulegen. Die Hochrangige Gruppe für den Bürokratieabbau leistet hierbei einen wichtigen Beitrag. Die Kommission ist gegen eine Ausweitung der Kompetenzen dieser Gruppe in Richtung auf einen unabhängigen "Norm-TÜV" auf europäischer Ebene, da der unabhängige Ausschuss für Folgenabschätzung diese Aufgabe wirksam wahrnimmt und darüber hinaus die gesamten Kosten/Nutzen neuer Rechtsvorschriften überprüft. Ferner würde ein unabhängiger "Norm-TÜV" das institutionelle Gleichgewicht negativ beeinflussen, insbesondere das Initiativrecht der Kommission und die Rolle des Europäischen Parlaments und des Rates während des Rechtsetzungsprozesses.

EU-Sozialpolitik

Der Kommission ist völlig bewusst, wie wichtig es ist, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Aufrechterhaltung des sozialen Zusammenhaltes zu unterstützen. Während der Schwerpunkt weiterhin auf einer wettbewerbsfähigen, kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft liegt, müssen der soziale Zusammenhalt und die Verringerung der Kluft zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen stärker hervorgehoben werden. Im Jahre 2010 werden die Ergebnisse der Anpassungen der laufenden Programme im Bereich Kohäsion und Entwicklung des ländlichen Raums sowie ihrer beschleunigten Umsetzung zur vollständigen Bewältigung der Krise deutlich. Sie werden die Wechselwirkung zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Sozial- und Umweltpolitik widerspiegeln.

EU-Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates und wird ihre Maßnahmen zur Verringerung der Ungleichheiten bei der Gesundheitsfürsorge unter vollständiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ausweiten. Die Mitgliedstaaten verfügen über die Hauptzuständigkeit für die Gesundheitspolitik und die gesundheitliche Versorgung der europäischen Bürger. Es ist nicht Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft, ihre Maßnahmen zu kopieren oder zu duplizieren. Es gibt jedoch Bereiche, in denen gemeinsame Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich sind und einen eindeutigen Zusatznutzen durch Ergänzung der nationalen Maßnahmen bieten. Hierzu gehören insbesondere größere Gesundheitsbedrohungen wie Pandemien und Probleme mit grenzübergreifenden oder internationalen Auswirkungen.

EU-Klimaschutz

Die Kommission ist völlig einverstanden mit der Auffassung des Bundesrates, dass die EU die Dynamik ihrer führenden Rolle in den letzten Jahren beibehalten sollte, um ein positives und fruchtbares Ergebnis bei der Kopenhagener Klimakonferenz zu erzielen, wozu auch das Ergreifen weiterer entscheidender Schritte hin zu einem globalen Kohlenstoffmarkt gehört.

Die Kommission erwartet ferner eine vollständige und wirksame Umsetzung des EU-Klima- und Energiepakets und teilt die Meinung, dass eine wirksame Umsetzung in Verbindung mit soliden Investitionen in erneuerbare Energien sowie weitere Forschungsanstrengungen zum Erreichen der vereinbarten Ziele führen werden. Für das Jahr 2010 und darüber hinaus besteht eindeutig der Bedarf, das EU-Knowhow im Umweltbereich zu fördern und die Notwendigkeit eines besseren Umweltschutzes mit der Notwendigkeit zusätzlicher Arbeitsplätze in Einklang zu bringen.

Gemeinsame Agrarpolitik

Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Unterstützung bei der Anpassung der Instrumente der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Anpassung der GAP, um auf neue Herausforderungen angemessen reagieren zu können. Die Auffassung des Bundesrates, dass künftige Änderungen der GAP sich im Wesentlichen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Europa und die hohe Qualität der landwirtschaftlichen Produkte konzentrieren sollten, entspricht dem Interesse der Kommission, weitere Schritte im Hinblick auf eine vollständige Entkopplung zu ergreifen und gekoppelte Stützungsmaßnahmen nur in Fällen übermäßiger regionaler und Umweltkosten aufrechtzuerhalten.

2010 wird ein Jahr der relativen Konsolidierung für die GAP. Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung der EU-Landwirtschaftsminister über den Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik Ende 2008. Hierbei handelt es sich um die umfassendste Reform der GAP in jüngster Zeit. Der Health Check führt zur Modernisierung, Vereinfachung und Straffung der GAP und beseitigt Einschränkungen für Landwirte, wodurch sie besser auf Marktsignale reagieren und neuen Herausforderungen begegnen können. Dies ermöglicht eine bessere Antwort auf die neuen Herausforderungen und Chancen für die europäische Landwirtschaft, wozu der Klimawandel, die Notwendigkeit einer besseren Wasserwirtschaft, der Schutz der Artenvielfalt und die Erzeugung grüner Energie gehören. Außerdem werden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, Milcherzeuger in sensiblen Gebieten bei der Anpassung an die neuen Marktverhältnisse zu unterstützen.

Energiepaket

Die Kommission ist sehr erfreut über die Anmerkungen des Bundesrates zur europäischen Energiepolitik. Wie bei der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie dargelegt, müssen interne und externe Maßnahmen zu einer gegenseitigen Verstärkung der EU-Energiepolitik führen. Die Kommission unterstützt die Erarbeitung gemeinsamer Aussagen und tritt in der externen Energiepolitik mit allen möglichen Mitteln einheitlich auf. Die Erfahrungen mit der Gaskrise im Januar 2009 waren sehr aufschlussreich. Die Einrichtung einer Überwachungsmission der Europäischen Union ermöglichte es den Parteien, ihre Streitigkeiten beizulegen.

Die beste Garantie für eine sichere Energieversorgung in Europa ist ein gut funktionierender Binnenmarkt für Energie mit einer ausreichenden Infrastruktur und klaren Bestimmungen zur Vorbeugung und zum Umgang mit Krisen. Im Nachgang zum dritten Energiebinnenmarktpaket und in Anbetracht der heutigen Liefer- und Transitrisiken hat die Kommission am 14. Juli 2009 eine Überprüfung der Richtlinie 2004/67/EG über die Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung vorgeschlagen. Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung werden eindeutig festgestellt. Im Hinblick auf die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten in Notfällen vertritt die Kommission die Auffassung, dass Regelungen bereits im Vorfeld einer Krise festgelegt werden müssen, wozu auch Zahlungsvereinbarungen gehören.

Die EU ist nicht zuständig für Energie-Mix-Fragen als solche. Faktoren wie die Verpflichtungen und Förderung erneuerbarer Energien, das Emissionshandelssystem und somit die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen, die Sicherung und Sicherheit der Kernenergie, für die die EU zuständig ist, haben jedoch sehr wohl Einfluss auf den Energie-Mix.

Die Kommission hat bei der zweiten Überprüfung der Energiestrategie eine Reihe von Infrastrukturprioritäten im Bereich der Energieversorgungssicherheit festgelegt. Die Mittel zur Förderung dieser Infrastrukturentwicklungen sind erheblich und umfassen die Ernennung von europäischen Koordinatoren, die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit, das TEN-E-Instrument, externe Instrumente der Zusammenarbeit und vor allem während der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise das europäische Konjunkturprogramm. Das Grünbuch über europäische Energienetze3 der Kommission vom November 2008 und die damit verbundene öffentliche Debatte leisten einen Beitrag zur Überarbeitung der für 2010 zur Verabschiedung vorgesehenen TEN-E-Leitlinien.

Die Bedeutung der Energieeffizienz für alle Ziele der EU-Energiepolitik wird weitgehend anerkannt. Ein neuer Aktionsplan für die Energieeffizienz ist in Vorbereitung.

Die Kommission stimmt ferner mit dem Bundesrat überein, dass ein unverhältnismäßiger Bürokratieaufwand zu vermeiden ist, und wir uns auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit konzentrieren müssen. Dies ist eines der Ziele der Kommissionsdokumente zur Energiestrategie.

Stockholm-Programm

Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahmen zum künftigen Stockholm-Programm. Die Grundlagen für das künftige kohärente Vorgehen in diesem Bereich bildeten die Mitteilung der Kommission über eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa4 sowie der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl5, der kurze Zeit später folgte.

Innerhalb des Stockholm-Programms muss die Notwendigkeit eines flexiblen gemeinsamen Rahmens bekräftigt werden, der den Bürger in den Mittelpunkt aller Maßnahmen stellt, indem eine dynamische Einwanderungspolitik gefördert wird, die dem Bedarf der nationalen Arbeitsmärkte und der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Rechnung trägt und die Probleme im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsrückgang in Europa berücksichtigt, die sich u.a. durch die Zuwanderung von Arbeitskräften abschwächen lassen.

Es ist ebenfalls notwendig, im Einklang mit den Gemeinsamen Grundprinzipien von 2004 und im Rahmen eines anhaltenden, in beide Richtungen gehenden Prozesses, der sich auf die gegenseitigen Rechte und die entsprechenden Pflichten der rechtmäßig aufhältigen Drittstaatsangehörigen und der jeweiligen Aufnahmegesellschaft stützt, Maßnahmen zur Verstärkung der Integrationsbemühungen vorzusehen.

Schutz der Grundrechte

Der Schutz der Grundrechte bleibt nach wie vor Tätigkeitsschwerpunkt der EU entsprechend den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität.

Übersetzungsstrategie der EU

Die Kommission begrüßt das Interesse des Bundesrates an ihren Übersetzungstätigkeiten und nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Kommission verfolgt eine Politik der Gleichbehandlung der Sprachen und Bürger vor dem Gesetz. Die deutsche Sprache wird in den Beziehungen der Kommission zu den anderen EU-Organen sowie zu den Bürgerinnen und Bürgern ebenso behandelt wie andere Sprachen.

Alle von der Kommission verabschiedeten und an die anderen EU-Organe weitergeleiteten Rechtsetzungsvorschläge werden entsprechend den Verordnungen des Rates zur Festlegung der EU-Sprachenregelung in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Darüber hinaus werden die Richtlinien und Verordnungen der Kommission in allen Amtssprachen erlassen.

In ihrem Bemühen um eine stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente an EU-Initiativen hat die Kommission beschlossen, alle neuen Vorschläge und Konsultationsdokumente den nationalen Parlamenten unter den gleichen Bedingungen wie dem EU-Gesetzgeber unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Dies hat zu einem sehr positiven politischen Dialog mit den nationalen Parlamenten beigetragen.

Die Kommission begrüßt einen verstärkten Dialog zwischen allen Beteiligten und den Organen, damit sie besser darüber informiert werden, wie die Sprachregelung in der EU mit 27 Mitgliedstaaten in der Praxis funktioniert, und welches die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure in diesem Zusammenhang sind.

EU-Finanzreform

Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine anhaltende Unterstützung im Rahmen der laufenden Haushaltsüberprüfung und bestätigt, dass Transparenz und Fairness entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Ausgaben- und Einnahmenseite des Haushalts darstellen. Wie vom Bundesrat hervorgehoben, gehört hierzu, dass im Rahmen des Finanzierungssystems ein angemessenes Verhältnis zwischen den Beiträgen der Mitgliedstaaten und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteht.

EU-Kohäsionspolitik

Die Kommission begrüßt die unterstützende Erklärung des Bundesrates zur EU-Kohäsionspolitik. Die Kommission hat Verständnis für die Bedenken der deutschen Bundesländer, aber die Frage einer künftigen Übergangsunterstützung wird nur im Rahmen der künftigen finanziellen Vorausschau behandelt werden.

Die Kommission bemüht sich um eine weitere Vereinfachung der Strukturfondsvorschriften und dankt den deutschen Bundesländern für ihre konstruktiven Beiträge bei den Anhörungen zur Kohäsionspolitik und zur Haushaltsüberprüfung.

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat überein, dass die EU-Kohäsionspolitik das wichtigste Instrument ist, um regionale Unterschiede abzubauen, indem das Wachstumspotenzial und die Beschäftigung in den am wenigsten entwickelten Regionen und Mitgliedstaaten gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen gestärkt wird, indem die frühzeitige Einstellung auf den wirtschaftlichen und sozialen Wandel unterstützt wird. Mit einem Finanzpaket für den Zeitraum 2007-2013 in Höhe von 347 Mrd. EUR für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds trägt die Kohäsionspolitik erheblich zur Umsetzung der Lissabon-Strategie bei. In den Konvergenzregionen sind 65 % der Mittel für Lissabonbezogene Ausgaben vorgesehen, während die Wettbewerbsregionen 82 % der Mittel für Lissabonbezogene Prioritäten ausgeben wollen.

Für die Zeit nach 2013 wird die Kommission ihre Vorschläge im Fünften Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der 2010 veröffentlicht wird, vorlegen. Der Reflexionsprozess über die künftige Kohäsionspolitik erfolgt im Rahmen der Überprüfung des Haushaltsplans unter Einbeziehung aller Aspekte der EU-Ausgaben. Skizziert werden die neuen Herausforderungen, die wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Maßnahmen der Union haben könnten. Folgende Herausforderungen könnten von besonderer Bedeutung für die europäischen Regionen sein: Globalisierung, demografischer Wandel, Klimawandel sowie eine sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige Energieversorgung.

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates hinsichtlich der Bedeutung der Innovation. Europa braucht eine Wirtschaft mit hochqualifizierten Arbeitnehmern und hohem Innovationspotenzial, um global wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Kohäsionspolitik mit ihrer starken Ausrichtung auf die Wettbewerbsfähigkeit und ihren Strukturen der Multilevel-Governance kann hierzu einen guten Beitrag leisten, insbesondere in Bereichen, in denen eine größere räumliche Nähe erforderlich ist, wie z.B. in der Innovation und der wissensbasierten Wirtschaft. Die Kommission ist der Auffassung, dass Innovation eine gute Strategie ist, um die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu bewältigen, sowie ein wichtiges langfristiges Strategieziel für unsere Regionen.

Die Kommission hat 86 Mrd. EUR an Kohäsionsfondsmitteln für Innovationen im aktuellen Programmplanungszeitraum 2007-2013 vorgesehen. Innovation gehört auch zu den wichtigsten Prioritäten der europäischen territorialen Zusammenarbeit im Zeitraum 2007-2013. Das INTERREG IVC-Programm (Gesamtausstattung 320 Mio. EUR) fördert Netzwerke im Bereich Innovation, die dem Erfahrungsaustausch und dem Aufbau von Partnerschaften dienen, um die Wirksamkeit der regionalen Entwicklungspolitik in diesem Bereich sowie im Bereich der wissensbasierten Wirtschaft zu erhöhen. Eines der operationellen Ziele dieses Programms ist es, Beteiligten aus verschiedenen Ländern der EU dabei zu helfen, ihre Erfahrungen und Kenntnisse auszutauschen.

Damit die Regionen ihre Programme innovationsbezogener gestalten können, bietet unsere Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" gute Möglichkeiten für das interregionale Lernen, insbesondere mit Hilfe der RegioStars und der Schnellspurnetze im Bereich Innovation, vor allem die so genannten Netze ERIK und Rapide. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt gehört zu den Partnern des letztgenannten Netzes.

Mit Blick auf die Zeit nach 2013 muss die Kohäsionspolitik ein günstiges Umfeld für die Entwicklung neuer Ideen und Konzepte schaffen. Sie muss daher zunehmend Innovation, politische Risiken und Experimente, insbesondere im Bereich der Unternehmen und Kommunalentwicklung, berücksichtigen.

Im Hinblick auf die Regionen, die im Rahmen des Konvergenzziels keine Finanzhilfen erhalten haben, erinnert die Kommission daran, dass sie stets besondere Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs vom Konvergenzziel zum Wettbewerbsfähigkeitsziel vorgeschlagen hat. Im laufenden Programmplanungszeitraum 2007-2013 sehen die kohäsionspolitischen Verordnungen6 besondere Übergansmaßnahmen für ehemalige Konvergenzregionen vor. Dies ist ein wichtiges Merkmal der Kohäsionspolitik seit der Agenda 2000.

Was die Innovation betrifft, so verwenden die Wettbewerbsfähigkeitsregionen fast 40 % der gesamten Mittel für diese Regionen im Programmplanungszeitraum 2007-2013 für den Bereich Innovation (d.h. Forschung, technische Entwicklung und Innovation, unternehmerische Initiative, Innovation bei IKT und Humankapital).

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die gegenwärtige Art und Weise der Umsetzung der Kohäsionspolitik durch ein gemeinsames Management der Mitgliedstaaten und der Kommission der wirksamste und effizienteste Weg ist, und das Multilevel-Governance ein zentrales Element der EU-Kohäsionspolitik ist, um eine echte Partnerschaft und integrierte Maßnahmen vor Ort zu fördern. Allerdings erkennt die Kommission in vollem Umfang an, wie wichtig es ist, der Vereinfachung der Umsetzungsmechanismen hohe Priorität einzuräumen.

Die Kommission erarbeitet derzeit gemeinsam mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten aus den Verwaltungs- und Auditbehörden Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz der Umsetzungsmechanismen der Strukturfonds und sorgt weiterhin für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Umsetzung. Neben dem Ziel, zu einer ordnungsgemäßen Umsetzung im Programmplanungszeitraum 2007-2013 sowie zur Erholung der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise beizutragen, hat die Kommission bereits einige Vereinfachungs- und Finanzmaßnahmen vorgeschlagen und bemüht sich um weitere Erfolge auf diesem Gebiet. Eine Arbeitsgruppe Vereinfachung wurde eingerichtet und hat bereits mehrere Beiträge zur Vereinfachung der geltenden Rechtsvorschriften und Arbeitsmethoden vorgelegt. Eine hochrangige Gruppe mit Vertretern der Mitgliedstaaten wird eingesetzt, um umfassender über das Umsetzungssystem für die Strukturfonds im Zeitraum nach 2013 nachzudenken.

Kommunale Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit

Die Kommission begrüßt die Analyse des Bundesrates hinsichtlich kommunaler Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit und nimmt die Vorschläge zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu den Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen zur Kenntnis.

Im Hinblick auf das öffentliche Auftragswesen schlägt der Bundesrat vor, dass die neue Kommission eine Definition von Eigenleistungen in die Richtlinien7 über das öffentliche Auftragswesen aufnehmen und klarstellen sollte, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen fallen.

In diesem Zusammenhang beobachtet die Kommission genau die Entwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Auftragsvergabe zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die interkommunale Zusammenarbeit im Allgemeinen und "Eigenleistungen". Es wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Rechtsprechung des EuGH zwar sämtliche Verträge zwischen staatlichen Behörden nicht als solche vom Anwendungsbereich der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen ausgenommen werden können, es aber bereits jetzt Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der öffentlichen Hand gibt, ohne dass auf die Verfahren für das öffentliche Auftragswesen zurückgegriffen werden muss.

Die gegenwärtigen Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen werden während der Amtszeit der neuen Kommission evaluiert. Die Vorschläge des Bundesrates sowie die beschriebenen Entwicklungen der Rechtsprechung des EuGH werden im Rahmen dieser Evaluierung sicherlich berücksichtigt werden.

Demografische Entwicklung

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom Oktober 2006 "Die demografische Zukunft Europas - Von der Herausforderung zur Chance"8 ein umfassendes Konzept zum demografischen Wandel verabschiedet. Dieses Konzept trifft ein breites Spektrum politischer Felder. Hierzu gehören die Sozial- und Beschäftigungs-, die Bildungs-, Einwanderungs- und die Wirtschaftspolitik. In ihrer jüngsten Mitteilung über das Altern ("Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen (Bericht über die demografische Alterung 2009)"9), hat die Kommission hervorgehoben, dass dieses Konzept nach wie vor gültig ist.

Telekommunikation

Die Kommission nimmt die Anmerkungen des Bundesrates zu den Märkten für Telekommunikationsdienstleistungen in Bezug auf die Grundsätze des europäischen Regelungsrahmens zur Kenntnis.

Die Märkte für Telekommunikationsdienste in der EU weisen sowohl nationale als auch europäische Merkmale auf. Es ist zwar richtig, dass das Nutzungsverhalten größtenteils national geprägt ist (obwohl es auch hier bedeutende und zunehmend wichtige Ausnahmen wie Roaming gibt); jedoch wird die Binnenmarktdimension in der wachsenden Verflechtung ehemals rein nationaler Anbieter verschiedener Mitgliedsstaaten deutlich. Ex-Monopolisten, die vormals lediglich in ihrem Heimatmarkt tätig waren, haben zehn Jahre nach der Liberalisierung signifikante Marktanteile in anderen Mitgliedsstaaten.

Gleichzeitig sind wichtige Vorleistungsprodukte von marktbeherrschenden Telekommunikationsunternehmen nach wie vor der ex ante Regulierung unterworfen. Es ist deshalb wichtig, Verzerrungen des Binnenmarkts, die durch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variierende regulatorische Ansätze verursacht würden, zu vermeiden.

Eine europaweit einheitliche Trennung von Märkten, die der ex ante Regulierung und nicht nur dem allgemeinen Wettbewerbsrecht unterliegen, bleibt deswegen mittels der Kommissionsempfehlung zu relevanten Produktmärkten10 sowie der Aufsichtsfunktion der Kommission über Fragen der Marktdefinition auch in Zukunft geboten. Weiterhin sollen künftig potenzielle Marktverzerrungen, die durch inkonsistente Umsetzung von Regulierungsverfügungen erwachsen können, in einem reformierten Zusammenspiel von nationalen Regulierungsbehörden und Kommission minimiert werden.

Der Ausbau bestehender Kupfernetze zu Glasfaser ändert prinzipiell nichts an der somit gebotenen institutionellen Aufgabenverteilung; nationale Regulierer haben im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Rahmenrichtlinie hinreichenden Entscheidungsspielraum, um nationale Marktbesonderheiten in begründeten Fällen berücksichtigen zu können.

Allgemeiner Rahmen für die Human- und Finanzressourcen im Jahr 2010

Die Kommission nimmt das Interesse des Bundesrates an der Modernisierung der Verwaltung der Kommission und am Personalabbau sowie an der Umsetzung vorhandener Mitarbeiter zur Kenntnis.

In dem der Haushaltsbehörde am 19. März 2009 mitgeteilten Screening-Folgebericht wird eindeutig darauf hingewiesen, dass der Anteil der im Bereich Verwaltung und Koordinierung beschäftigten Mitarbeiter der Kommission in Bezug auf sämtliche Kommissionsmitarbeiter im Jahre 2009 mit 30,9 % weiterhin rückläufig ist (gegenüber 31,8 % in 2007 und 31,7 % in 2008).11 Die Kommission teilt daher nicht die Auffassung des Bundesrates, dass die Kommission "nach wie vor mehr als die Hälfte ihres Personals für die Verwaltung der Verwaltung einsetzt".

Was die Einsparungen aufgrund der verbesserten interinstitutionellen Zusammenarbeit betrifft, so erbringt die Kommission eine immer größere Anzahl von Dienstleistungen für andere Organe. Wie in dem genannten Bericht erwähnt, stieg die Zahl der Mitarbeiter, die für andere Organe Verwaltungs- und Dolmetschleistungen erbringen, von 2007 bis 2009 um 37 % (1291 Mitarbeiter 2009 gegenüber 940 in 2007).12 Darüber hinaus muss der Bedarf an Übersetzungs- und Dolmetschleistungen aufgrund der zusätzlichen Amtssprachen berücksichtigt werden.

Ferner konnte die Kommission durch die Delegation der Verwaltungsaufgaben einiger spezifischer Programme auf Exekutivagenturen die vorhandenen Personalbestände effizienter einsetzen, da Mitarbeiter umgesetzt wurden, um sich auf politische Aufgaben zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik zu konzentrieren.

Entsprechend dem Screening-Bericht13 für 2007 beantragt die Kommission keine neuen Stellen für 2010, da sich die Kommission verpflichtet hat, den gesamten Personalbedarf bis 2013 ohne personelle Aufstockungen zu decken, sobald die letzten erweiterungsbedingten Stellen für Bulgarien und Rumänien besetzt sind. Um diese Prioritäten zu erfüllen und die notwendigen personellen Ressourcen zu beschaffen, muss die Kommission bisher nie da gewesene interne Umsetzungsmaßnahmen durchführen und alle möglichen Effizienzgewinne ermitteln, insbesondere im Bereich Verwaltung und Koordinierung. Die meisten der 600 im Jahre 2010 vorgesehenen Umsetzungen sollen zur Stärkung der operationellen Tätigkeiten14 beitragen, insbesondere in den Bereichen Politikgestaltung und Rechtsetzung, Überwachung und Durchsetzung der Gemeinschaftspolitik. Diese Entwicklungen verdeutlichen die konvergenten Bemühungen um eine Verschlankung und bessere Nutzung der Humanressourcen in der Kommission.