Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005) (2006/2271(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 1338 - vom 11. März 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Februar 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der EU-Politiken in starkem Maße von ihrer Umsetzung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene abhängt und dass die Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten streng kontrolliert und überwacht werden muss, um sicherzustellen, dass sie die gewünschten positiven Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger haben,

B. in der Erwägung, dass die Anzahl der Beschwerden über Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht zeigt, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Union eine wichtige Rolle bei seiner Anwendung zukommt, und dass die Fähigkeit der EU-Organe, angemessen auf die Besorgnisse und Anliegen der Bürger zu reagieren, wichtig für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union ist,

C. in der Erwägung, dass die Kommission ihre Mittel anpassen kann, um ihren Auftrag effektiv zu erfüllen, und dass sie Neuerungen einführen kann mit dem Ziel, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern, Jahresbericht 2005 und Follow-up der Entschließung des Parlaments