Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 34. Sitzung am 25. März 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/1198 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Drucksachen 17/800, 17/1198 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.

In Artikel 1 Nummer 5 wird Buchstabe c wie folgt gefasst:


Fristablauf: 07.05.10
Erster Durchgang: Drucksache. 005/10 (PDF)