Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts - COM (2012) 164 final

897. Sitzung des Bundesrates am 15. Juni 2012

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die mit der angestrebten Harmonisierung des europäischen Zulassungsverfahrens einhergehenden Verfahrensänderungen würden die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erheblich erschweren. Längere Postlaufzeiten ins bzw. aus dem Ausland und höhere Zeitaufwände bei der Fahrerermittlung (z.B. Lichtbildvergleiche) könnten dazu führen, dass eine Vielzahl von Vorgängen nicht innerhalb der Verjährungsfrist bearbeitet und im Ergebnis eingestellt werden müssten.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zur Vermeidung von Straftaten sollte eine Fahrzeugzulassung bzw. -ummeldung in einem anderen Mitgliedstaat nur dann erfolgen dürfen, wenn die Originaldokumente - einschließlich des Eigentumsnachweises - vorgelegt werden. Das mit dem Zulassungsverfahren betraute Personal muss entsprechend geschult sein, um ge- oder verfälschte ausländische Papiere erkennen zu können.