Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldes - Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein -

Punkt 87 der 908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Gesetzentwurf ist gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 4 des Grundgesetzes besonders eilbedürftig.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der baldige Ablauf der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages macht einen zügigen Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich.

Im Übrigen wird auf die Begründung der Drucksache 198/13 (PDF) verwiesen.