Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
(ELENA-Verfahrensgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/12121 - zu dem

angenommen.


Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 053/09(B) HTML PDF
Deutscher Bundestag Drucksache 016/12121

16. Wahlperiode 04.03.2009

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) - Drucksachen 016/10492, 016/11666, 016/12017 -

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 200. Sitzung am 22. Januar 2009 beschlossene Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) wird nach Maßgabe des aus der Anlage ersichtlichen Beschlusses geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.


Berlin, den 4. März 2009
Der Vermittlungsausschuss

Jens Böhrnsen Wolfgang Meckelburg Jörg-Uwe Hahn
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Anlage
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)

Zu Artikel 1 Nummer 9 ( § 104 Satz 3 SGB IV) Nummer 11a - neu - (Überschrift Neunter Abschnitt SGB IV) Nummer 12 (§ 115 SGB IV)

Artikel 1 wird wie folgt geändert: