Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/9201 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression - Drucksache 17/8683 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 11.05.12
Erster Durchgang: Drucksache. 847/11 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1b. § 46 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 Absatz 2 und 3 wird wie folgt gefasst: