Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Stromnetze - von der Innovation zur Realisierung KOM (2011) 202 endg.

883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zum 2., 5. und 8. Spiegelstrich (nur gegenüber dem Plenum):

Die Diskussion um intelligente Netze für Europa wird derzeit mehr von Zielen als von inhaltlichen Vorstellungen dominiert. Insbesondere die 85 Prozent der Kosten erfordernde Modernisierung und Aufrüstung der Netzkommunikationssysteme wird inhaltlich kaum beschrieben, was zu den Informationsdefiziten der Öffentlichkeit beiträgt. Dabei wird von der EU ein gewisser Automatismus der Zielerreichung angenommen, der keinesfalls als gesichert angesehen werden kann. So kann ein an lastabhängigen Tarifen ausgerichtetes Lastmanagement besonders im gewerblichen Bereich zu neuen Lastspitzen und mehr Netzausbaubedarf führen. Die Generierung von Einspareffekten stellt an die Verbraucher hohe Anforderungen sowohl an das technische Verständnis als auch an die Akzeptanz für die Mehrkosten, zumal neben der Installation von intelligenten Zählern weitere Nachrüstungen erforderlich werden können. Zur Akzeptanzverbesserung bei den Verbrauchern bedarf es daher belastbarer Aussagen über Vorteile und Kosten.

Die Entwicklung intelligenter Netze steht derzeit noch am Anfang und für viele Herausforderungen sind noch keine großflächig anwendbaren Lösungen entwickelt worden. Ambitionierte Zielstellungen müssen mit dem Ziel einer marktgetragenen Einführung konform sein und dürfen nicht zu absehbaren Erfüllungsdefiziten führen, die zu Lasten der Gestaltungsmöglichkeiten der Staaten scheinbar ein Mehr an direkten Eingriffen rechtfertigen.

B