Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz
(Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung)

A

Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: