Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über den Führerschein und über die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister

Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, der Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nummer 3 (Anlage 1 Abschnitt 3 Satz 1 und Satz 2, Abschnitt 5 FSVwV)

In Artikel 1 ist Nummer 3 wie folgt zu fassen:

Begründung

Korrektur eines redaktionellen Versehens.