Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - COM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 und

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung "Einheitliche GMO") - COM (2011) 626 endg.; Ratsdok. 15397/11 und

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - COM (2011) 627 endg.; Ratsdok. 15425/11 und

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik - COM (2011) 628 endg.; Ratsdok. 15426/11 und

Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - COM (2011) 629 endg. und

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 073/2009 des Rates hinsichtlich der Gewährung von Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe für das Jahr 2013 - COM (2011) 630 end.; Ratsdok. 15398/11 und

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Betriebsprämienregelung und der Unterstützung für Weinbauern - COM (2011) 631 endg.; Ratsdok. 15399/11

Siehe Drucksache 632/11(B) HTML PDF (Grunddrs. 632/11 (PDF) , 633/11 (PDF) , 634/11 (PDF) , 635/11 (PDF) , 636/11 (PDF) , 637/11 (PDF) und 638/11 (PDF) )

Europäische Kommission
Brüssel, den 11.3.2013
C(2013) 1317 final

Herrn Winfried Kretschmann
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D - 10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu den Legislativvorschlägen der Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 (KOM (2011) 625_626 627 628_629_630 631 endgültig) und möchte ihr Bedauern für die sehr späte Antwort zum Ausdruck bringen.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die von der Kommission formulierten Ziele zur Zukunft der GAP.

Zu einigen, vom Bundesrat speziell angesprochenen Fragen möchte sie folgende Bemerkungen vorbringen:

Finanzierung der GAP:

Die Kommission teilt die Auffassung, dass für die GAP angesichts der vor ihr liegenden Herausforderungen ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden müssen. Die Kommission hat vorgeschlagen, das GAP-Budget bis 2020 auf dem nominalen Stand von 2013 zu halten. Deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Hektarzahlungen sind jedoch nicht länger zu rechtfertigen. Daher schlägt die Kommission eine moderate Angleichung der Hektarzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten vor. Die Einbindung der Programme für die ländliche Entwicklung in einen Gemeinsamen Strategischen Rahmen, der andere Strukturfonds einbezieht, dürfte Synergieeffekte bringen und den Mitteleinsatz optimieren.

Vereinfachung:

Die Kommission stimmt zu, dass die Verwaltungslast im Zusammenhang mit der Umsetzung der GAP soweit wie möglich vereinfacht werden muss. Bereits in der Vergangenheit gab es Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung, wie die Initiative für bessere Rechtsetzung. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Vorschläge für die GAP nach 2013 diesem Ziel Rechnung tragen.

Vor allem in Bezug auf die Kontrollregeln, gegen die der Bundesrat Einwände erhebt, schlägt die Kommission eine spürbare Vereinfachung vor. Mitgliedsstaaten mit einem funktionierenden Kontrollsystem und einer geringen Fehlerquote sollen die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen reduzieren können. Vorgeschlagen wird auch eine erhebliche Verringerung und Vereinfachung der Cross-Compliance-(CC)-Anforderungen. Künftig sollen die Grundanforderungen an die Betriebsführung (SMR) von 18 auf 13 reduziert werden. Die Zahl der GLOZ-Auflagen (Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands) würde von 15 auf 8 zurückgehen.

In diesem Zusammenhang ist die Ökologisierung der GAP als ergänzende Maßnahme zu betrachten. Die ökologischen Anforderungen überschneiden sich nicht mit den CC-Anforderungen. Die Vorschläge zur Ökologisierung sind so konzipiert, dass ein optimaler Umwelteffekt bei Minimierung der zusätzlichen Kosten für Umsetzung und Kontrolle erreicht wird.

Nach den Vorschlägen der Kommission würde die GAP auch in anderen Bereichen vereinfacht. Mit der Einführung einer spezifischen Regelung für Kleinlandwirte würde beispielsweise der administrativer Aufwand erheblich verringert. Von dieser Regelung dürften 30% der Begünstigten profitieren.

Direktzahlungen:

Die Kommission hat Verständnis für die Forderung des Bundesrates, die Direktzahlungen noch stärker an konkrete Umweltleistungen zu knüpfen. Die Vorschläge der Kommission sind darauf ausgerichtet, ein Gleichgewicht zwischen der notwendigen Ernährungssicherheit und der ökologischen Nachhaltigkeit zu erreichen. Nicht zuletzt müssen die Ökologisierungsmaßnahmen von Landwirten einfach durchzuführen und von den Behörden leicht zu kontrollieren sein. Hierzu verweist die Kommission auf ihr Grundsatzpapier zur Ökologisierung, das dem Rat im Mai 2012 vorgelegt wurde.

Sowohl in politischer Hinsicht als auch unter Berücksichtigung der Größenvorteile für Großbetriebe wird es zunehmend schwierig, die hohen Direktzahlungen an einzelne Begünstigte gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Daher hat die Kommission eine Deckelung vorgeschlagen.

Zu beachten ist, dass die Ökologisierungskomponente von der Deckelung nicht betroffen sein wird.

Ländliche Entwicklung:

Die Einführung von Exante-Konditionalitäten ist nicht nur im ELER vorgesehen, sondern würde sämtliche Strukturfonds betreffen. Dies dürfte zu mehr Transparenz und Kohärenz bei der Mittelverteilung führen. Letztendlich muss die Kommission sicherstellen, dass die ihr anvertrauten Gelder zielgerichtet und verantwortungsbewusst eingesetzt werden.

Zur Abgrenzung benachteiligter Gebiete ist zu bemerken, dass die Kommission mit den Mitgliedstaaten und der Gemeinsamen Forschungsstelle ausführlich erörtert hat, wie eine einheitliche Abgrenzung in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden kann. Die harmonisierte Methode dürfte zu mehr Fairness führen.

Der ELER ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik; daher ist es nur logisch, dass sich der Einsatz des Fonds auf die Land- und Forstwirtschaft beschränkt. Gleichzeitig würde der Gemeinsame Strategische Rahmen den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten für einen ganzheitlichen Entwicklungsansatz sowohl in ländlichen als auch in kleinstädtischen Gebieten eröffnen.

Die Frage, ob private Ressourcen in die nationale Kofinanzierung einbezogen werden könnten, wird bei den laufenden Verhandlungen erörtert. Eine Entscheidung ist im Rahmen der Konsultationen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 zu erwarten.

Gemeinsame Marktorganisation:

Mit der neuen Verordnung über die einheitliche GMO werden die Befugnisse der Kommission zum Erlass von Vermarktungsnormen nicht erweitert. Die Ermächtigung wird eher spezifisch,

doch immer noch so umfassend, dass im Falle einer Krise rasch gehandelt werden kann, denn nicht alle Eventualitäten können durch den Basisrechtsakt abgedeckt werden. Im Übrigen steht dies in Einklang mit der Forderung des Bundesrates, das Sicherheitsnetz überschaubarer, flexibler und effizienter zu gestalten.

Die Kommission stimmt mit dein Bundesrat völlig darin überein, dass Artikel 290 AEUV dem Gesetzgeber gestattet, der Kommission Befugnisse zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften eines Gesetzgebungsaktes zu erlassen, aber diese wesentlichen Elemente nicht im Wege delegierter Rechtsakte geregelt werden sollten; dieser Grundsatz wird in dem Vorschlag für eine Verordnung über die einheitliche GMO in vollem Umfang gewahrt.

Die Vorschläge zum so genannten "Milchpaket" wurden von einer hochrangigen Expertengruppe unter maßgeblicher Mitwirkung deutscher Verbände ausgearbeitet. Sie stellen eine Balance zwischen der notwendigen Stabilisierung des Sektors einerseits und der gebotenen Einhaltung der Wettbewerbsregeln andererseits her.

Weinsektor:

Die Abschaffung der Pflanzungsrechte war eine der Schlüsselmaßnahmen der Reform von 2008. Sie gilt als zentraler Bestandteil, um den Weinsektor wettbewerbsfähiger zu machen und den Markterfordernissen anzupassen. Darüber hinaus werden Verwaltungsaufwand und Kosten für Erzeuger und Markteinsteiger verringert. Doch aufgrund wachsender Bedenken seitens der Erzeugermitgliedstaaten, zahlreicher Akteure auf nationaler und EU-Ebene sowie Vertretern des Europäischen Parlaments hat die Kommission eine hochrangige Gruppe (HLG) zum Thema Pflanzungsrechte für Rebflächen eingesetzt. Die Schlussfolgerungen dieser Gruppe dürften in den nächsten Monaten in die Reform einbezogen werden.

Vermeidung von Doppelförderung:

Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der zweiten Säule sind nur insoweit förderfähig, wie sie über die Anforderungen der ersten Säule hinausgehen. Damit wird eine Doppelförderung vermieden.

Die Kommission hofft, dass diese Klarstellungen den in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken Rechnung fragen und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs mit dem Bundesrat erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen