Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien - Drucksachen 17/8877, 17/9152 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9152 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In ihrem Energiekonzept vom 28. September 2010 hat die Bundesregierung ambitionierte Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt. In den kommenden Jahren soll dieser systematisch vorangetrieben werden. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch mindestens 35 Prozent betragen, 2030 bereits 50 Prozent, 2040 65 Prozent und 2050 eine Zielmarke von 80 Prozent erreichen. Um das rasant wachsende fluktuierende Angebot aus Wind- und Sonnenenergie zu nutzen, sind neben dem Netzausbau für einen großräumigen Transport der erzeugten Energien sowie einem intelligenten Erzeugungs- und Lastmanagement auch zusätzliche Speicher notwendig.

Vor dem Hintergrund dieses sich entwickelnden Bedarfs zur Langzeitspeicherung ist es daher von zentraler Bedeutung, dass entsprechende Speichertechnologien ("Saisonspeicher") bis dahin bestehende technologische Hürden überwinden und Marktreife erlangen. Obwohl bereits heute Energiespeicher, wie zum Beispiel die Pumpspeicherkraftwerke, wirtschaftlich betrieben werden, befindet sich eine Vielzahl der Technologien noch im Grundlagenstadium oder in der Entwicklungsphase. Vom Ausgleich kurzfristiger Fluktuationen bis hin zur Langfristspeicherung über mehrere Monate hinweg gilt es, das Stromangebot jederzeit in Einklang mit der Stromnachfrage zu bringen.

Daneben ist es erforderlich, für die zunehmende Zahl der PV-Dachanlagen innovative, kostengünstige, netzentlastende Speichertechnologien für dezentrale Lösungen zu entwickeln.

Aufgrund der Vielfalt der technischen Optionen und Forschungsansätze ist es dabei von zentraler Bedeutung, dass eine solche Förderung stets technologieneutral erfolgt und dass der zentrale Maßstab für den Einsatz neuer Technologien ihre Kosteneffizienz unter Marktbedingungen ist.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,