Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten - Antrag des Freistaates Sachsen -

Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 beschlossen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen.