Antrag des Freistaats Thüringen
Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

Punkt 1 der 869. Sitzung des Bundesrates am 07. Mai 2010


Der Bundesrat möge beschließen:
Die Bundesregierung wird gebeten, die Auswirkungen der in diesem Gesetz vorgenommenen Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zeitnah auszuwerten und bei Bedarf eine einheitliche Regelung von SGB XII und SGB II herbeizuführen.

Begründung

Das SGB XII enthält bereits eine erprobte Regelung für abweichende Bedarfe.

Mit der betreffenden Regelung dieses Gesetzes erfolgt eine unterschiedliche Ausgestaltung der beiden Fürsorgesysteme SGB II und SGB XII. Im Interesse einer Harmonisierung in Fragen der existenzsichernden Bedarfe sollte jedoch im SGB II eine dem SGB XII analoge Regelung für atypische Bedarfslagen erfolgen.

Die Übernahme einer gleichlautenden Öffnungsklausel auch in das SGB II würde der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienen.