Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2006

A

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:

1. Zu § 1 Satz 1 und 2, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und 3

In § 1 Satz 1 und 2, in § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und 3 ist jeweils das Wort "Fernsehdarbietungen" durch die Wörter "Übertragungen auf Großbildleinwände" zu ersetzen.

Folgeänderung:

Im Titel der Verordnung ist das Wort "Fernsehdarbietungen" durch die Wörter

"Übertragungen auf Großbildleinwände" zu ersetzen.

Begründung

Der Anwendungsbereich der Verordnung ist zu weit gefasst. Das aufwändige und bürokratische Verfahren nach § 2 Abs. 2 ist nicht bei jeder Fernsehübertragung, sondern nur bei Großveranstaltungen gerechtfertigt.

2. Zu § 3

In § 3 sind die Wörter "unbeschadet des § 22 Abs. 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" zu streichen.

Begründung

Gesetzliche Anforderungen gelten immer. Eine Wiederholung in der Verordnung ist überflüssig.

3. Zu § 3

In § 3 sind die Wörter "bleiben ... unberührt" durch die Wörter "gehen den vorstehenden Regelungen vor" zu ersetzen.

Begründung

Klarstellung, dass landesrechtliche Regelungen nicht von den neuen Vorschriften überlagert werden, sondern dass diese ergänzend neben die landesrechtlichen Regelungen treten.

B

4. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.