Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 3002 Titel 661 50 - Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen - Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - bis zur Höhe von 65.626 T Euro und über die Erteilung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 85.215 T Euro bei Kapitel 3002 Titel 661 50 - Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen - Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW)

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 30. April 2020
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seine Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz erteilt hat, bei Kapitel 3002 Titel 661 50 eine außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 65.626 T Euro zu leisten. Darüber hinaus wurde eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 85.215 T Euro bei Kapitel 3002 Titel 661 50 erteilt.

Die Haushaltsmittel werden benötigt für Studierende, die ihr Studium (auch) über einen Studentenjob finanzieren und die aufgrund der COVID-19-Pandemie ihren Nebenerwerb verlieren und sich in einer finanziellen Notlage befinden. Für sie soll die Möglichkeit geschaffen werden, für die Dauer maximal eines Jahres ein zinsloses Darlehen bis zu monatlich 650 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufzunehmen.

Zu diesem Zweck sollen der KfW Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen gewährt werden, damit sie Soforthilfen für Studierende in Form eines zinslosen Darlehens gewähren kann.

Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Ausgabe und der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Die Einwilligung zur Leistung der außerplanmäßigen Ausgabe und die Erteilung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung mussten noch im April erfolgen, damit die Maßnahme zum 1. Mai 2020 in Kraft treten kann.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Ausgabe und die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn