Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz (2009/2137(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104489 - vom 12. April 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. März 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Verbraucherbarometer zusammen mit dem Binnenmarktanzeiger darauf abzielt, die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern und zu erreichen, dass dieser den Erwartungen und Anliegen der Bürger besser Rechnung trägt,

B. in der Erwägung, dass Präsident Barroso in den politischen Leitlinien für die nächste Kommission ein systematischeres und stärker integriertes Vorgehen bei der Vollendung des Binnenmarkts zum Beispiel durch eine "Marktüberwachungsinitiative" gefordert hat,

C. in der Erwägung, dass die 499 Millionen Verbraucher in der EU für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts von zentraler Bedeutung sind und eine entscheidende Rolle für die Verwirklichung der Ziele der Strategie von Lissabon, nämlich mehr Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerb, spielen, da durch die Ausgaben der Verbraucher die Hälfte des Wohlstands in der EU generiert wird,

D. in der Erwägung, dass es im Rahmen der Strategie 2020 nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angebracht ist, die Verbraucherpolitik mit einer nachhaltigen Entwicklung, dem Umweltschutz und der sozialen Dimension des Binnenmarkts zu verknüpfen,

E. in der Erwägung, dass ein Binnenmarkt, der effizient auf die Bedürfnisse der Verbraucher eingeht, auch zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und Robustheit der Wirtschaft beiträgt, wenn man bedenkt, dass effiziente und flexible Verbrauchermärkte in allen Bereichen der Wirtschaft die entscheidenden Triebkräfte für den Wettbewerb und das Wohlergehen der Bürger sind,

F. in der Erwägung, dass ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt für die Verbraucher eine größere Auswahl an hochwertigen Produkten und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten sollte,

G. in der Erwägung, dass die meisten EU-Bürger als Verbraucher täglich Erfahrungen mit dem Binnenmarkt machen,

H. in der Erwägung, dass eine wirksame Verbraucherpolitik dadurch gestärkt wird, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des geltenden Rechts kennen und in der Lage sind, diese beim Abschluss von Geschäften anzuwenden,

I. in der Erwägung, dass selbstbewusst auftretende, gut informierte und mündige Verbraucher für das effiziente Funktionieren der Märkte unabdingbar sind, da Anbieter, die sich fair verhalten und den Verbraucherbedürfnissen am besten gerecht werden, von solchen Verbrauchern am meisten profitieren werden,

J. in der Erwägung, dass eine aktive Verbraucherpolitik - indem sie gut informierte und mündige Verbraucher hervorbringt, die ihrerseits nach hochwertigen Produkten und Dienstleistungen verlangen werden - einen wichtigen Beitrag zu einer weltweit wettbewerbsfähigen, dynamischen und innovativen Europäischen Union leisten wird,

K. in der Erwägung, dass es für Verbraucher durch die zunehmende Komplexität der Endkundenmärkte, insbesondere im Dienstleistungssektor, immer schwieriger wird, beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen eine sachkundige Wahl zu treffen,

L. in der Erwägung, dass ein koordiniertes Vorgehen bei der Aufklärung der Verbraucher vonnöten ist, damit Verbraucher selbstbewusst ihre Rechte wahrnehmen können,

M. in der Erwägung, dass Verbraucher im Falle rechtswidriger Praktiken zwar ein Recht auf Schadensersatz haben, in der Praxis jedoch infolge von hohen Kosten, langwierigen und komplexen Verfahren und den mit einem Rechtsstreit verbundenen Risiken erhebliche Hindernisse zu überwinden haben, wenn sie in einem solchen Fall vor Gericht gehen,

N. in der Erwägung, dass dem Verbraucherbarometer zufolge nur vier von zehn Verbrauchern die Ansicht vertreten, es sei einfach, Streitigkeiten mit Verkäufern und Dienstleistern im Rahmen von alternativen Streitbeilegungsverfahren zu lösen, und nur drei von zehn es einfach finden, Streitigkeiten vor Gericht beizulegen,

O. in der Erwägung, dass etwa die Hälfte aller EU-Verbraucher, die eine Beschwerde einlegen, mit dem Verlauf des Verfahrens nicht zufrieden ist und nur die Hälfte von ihnen weitere Maßnahmen ergreift,

P. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise Verbraucher mit niedrigem Einkommen, die den Großteil ihres Einkommens für Nahrungsmittel und Wohnen aufwenden, besonders hart getroffen hat, und dass ein wachsender Teil der Verbraucher deshalb überschuldet ist,

Q. in der Erwägung, dass die grenzüberschreitende Dimension der Verbrauchermärkte mit dem Aufkommen des elektronischen Geschäftsverkehrs zwar rasch anwächst, die Verbraucher aber nach wie vor zögerlich sind, wenn es darum geht, die Vorteile der Marktintegration umfassend zu nutzen, da sie wenig Vertrauen haben, dass ihre Rechte bei grenzüberschreitenden Geschäften sowie in Bezug auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in gleichem Maße geschützt werden,

R. in der Erwägung, dass ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes von maßgeblicher Bedeutung für die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Handels im Binnenmarkt ist, der den Bedürfnissen der Verbraucher entspricht,

S. in der Erwägung, dass die zunehmende grenzüberschreitende Dimension der Verbrauchermärkte neue Herausforderungen für die Durchsetzungsbehörden mit sich bringt, denen durch territoriale Zuständigkeit und die Fragmentierung des Regelungsrahmens Grenzen gesetzt sind,

T. in der Erwägung, dass die Kommission und die nationalen Durchsetzungsbehörden ihre Anstrengungen verstärken müssen, um ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes innerhalb der Europäischen Union herzustellen und dafür zu sorgen, dass die Verbraucher dem Binnenmarkt das für die umfassende Nutzung seines Potenzials erforderliche Vertrauen entgegenbringen,

U. in der Erwägung, dass EU-Verbraucherschutzvorschriften nur wenig nützen, wenn sie auf nationaler Ebene nicht ausreichend umgesetzt, durchgeführt und durchgesetzt werden,

V. in der Erwägung, dass die Kommission die nationalen Behörden bei der korrekten Anwendung der Rechtsvorschriften, sobald diese in den jeweiligen Ländern vorhanden sind, aktiv unterstützen sollte,

W. in der Erwägung, dass angesichts der aktuellen Rezession eine entschlossene und einheitliche Rechtsdurchsetzung um so bedeutsamer ist, als die Verbraucher in der Krise stärker gefährdet sind, häufigere Rechtsverstöße zusätzliche Nachteile für die Verbraucher mit sich bringen können und die Durchsetzungsbehörden möglicherweise nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, so dass sie ihre Prioritäten sorgfältig planen und die Wirkung ihrer Durchsetzungsmaßnahmen maximieren müssen,

X. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente zu einer besseren Umsetzung und Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften aktiv beitragen können, indem sie auch in Zukunft eng zusammenarbeiten,

Einleitung

Verbraucherbarometer

Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz