Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger Statistikgesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 163. Sitzung am 10. März 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/4955 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger Statistikgesetze - Drucksache 015/4696 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 2 wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 1 werden folgende Nummern 01 bis 03 vorangestellt:

2. Nach Nummer 2 werden die folgenden Nummern 3 und 4 angefügt: ,

3. Dem § 16 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

4. § 27 wird aufgehoben.'