Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa

Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa

Begründung

Nach dem Scheitern der EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und der schwierigen Diskussion über das Gemeinschaftspatent möchte die Kommission im ersten Halbjahr des Jahres 2006 in einen Dialog mit den beteiligten Kreisen eintreten. Zu diesem Zweck hat sie inzwischen mit Datum vom 9. Januar 2006 einen Fragenkatalog versandt. Die Konsultation soll mit einer öffentlichen Anhörung im Mai 2006 abgeschlossen werden. Die Kommission möchte ihre künftige Patentstrategie definieren und zu diesem Zweck herausfinden, was getan werden sollte, um das europäische Patentschutzsystem zu verbessern.

An diesem Konsultationsprozess sollte sich auf Grund der spezifischen Interessen Deutschlands an einem funktionierenden und effizienten Patentsystem auch der Bundesrat beteiligen, um den Standpunkt und die Interessen der Länder darzulegen.

Dabei sollte der Bundesrat seine schon mehrfach geäußerte Auffassung bekräftigen, dass die EU ein bezahlbares, rechtlich abgesichertes und benutzerfreundliches System für den Schutz geistigen Eigentums braucht, wenn sie ein attraktiver Standort für innovative und forschende Unternehmen sein will. Insoweit wird auf die Stellungnahmen des Bundesrates vom 2. April 2004 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Übertragung der Zuständigkeit in Gemeinschaftspatentsachen auf den Gerichtshof - BR-Drucksache 064/04(B) HTML PDF - und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz - BR-Drucksache 065/04(B) HTML PDF - sowie vom 8. Juli 2005 zu der Mitteilung der Kommission "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" - BR-Drucksache 286/05(B) HTML PDF - verwiesen.

Mit der Entschließung werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.

Entsprechend dem Fragenkatalog der Kommission werden auch Wege zu einer Verbesserung des europäischen Patentschutzsystems dargestellt. Hier sollte insbesondere darauf hingewiesen werden, dass bereits heute mit dem EPÜ-Streitregelungsabkommen ein weit gediehenes Vorhaben zur Verfügung steht, das den von der Kommission gesetzten Forderungen nach einem bezahlbaren und benutzerfreundlichen System besser und schneller gerecht würde als das Gemeinschaftspatent in seiner derzeitigen Ausprägung. Zumindest auf mittlere Sicht ist hierin im Falle eines Beitritts der EU zum Europäischen Patentübereinkommen eine echte Alternative zu dem nach wie vor wünschenswerten Gemeinschaftspatentsystem zu sehen. Längerfristig wäre ein Gemeinschaftspatent, das auf eine eigene Gerichtsbarkeit verzichtet, sondern sich der EPLA-Gerichte bedient, ein interessanter Ansatz für eine Verbindung beider Vorschläge.