Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Migrantenselbsthilfeorganisationen gezielt anzusprechen und zu entsprechenden Maßnahmen zu ermuntern, an der Durchführung der Jugendfreiwilligendienste sowohl als Einsatzstelle aber auch als Träger mitzuwirken. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass keine Sonderstrukturen für junge Menschen mit Migrationshintergrund aufgebaut werden. Insbesondere ist bei der Durchführung der Jugendfreiwilligendienste darauf zu achten, dass sowohl die Träger der Jugendfreiwilligendienste als auch die jeweiligen Einsatzstellen die Integration der jungen Menschen in die deutsche Gesellschaft anstreben und dabei der Dienst unter Beachtung der Grundwerte des Grundgesetzes gemeinwohlorientiert ausgerichtet ist.

Besonders begrüßenswert sind Partnerschaften von Migrantenselbsthilfeorganisationen mit den bereits bestehenden, zugelassenen Trägern der Jugendfreiwilligendienste, um voneinander zu profitieren und mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund als Freiwillige zu gewinnen.