Beschluss des Bundesrates
Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. Mai 2014 verabschiedeten Gesetz ein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.