Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 13. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 5. März 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.