Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. März 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.