Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 36. Sitzung am 22. Mai 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/1493 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG) - Drucksachen 18/908,18/1418 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 13.06.14
Erster Durchgang: Drucksache. 082/14 (PDF)

1. § 15 wird wie folgt geändert:

2. In § 16 werden die Absätze 3 und 4 durch die folgenden Absätze 3 bis 5 ersetzt:

3. § 17 wird wie folgt geändert:

4. § 18 wird wie folgt geändert:

*Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird mit der delegierten Verordnung der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (veröffentlicht als Ratsdokument 7646/14 + ADD1 vom 12. März 2014) neu gefasst werden. Einwände gegen diese delegierte Verordnung haben weder das Europäische Parlament noch der Rat erhoben.