Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen

C(2019) 3396 final
Europäische Kommission
Brüssel, 01.05.2019
C(2019) 3396 final

Herrn Daniel GÜNTHER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4 D - 10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf' Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen {COM (2018) 819 final).

Die vom Bundesrat angesprochenen Punkte beziehen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Arten von Aktivitäten zur Bestimmung der elektronischen Schnittstellen (Marktplätze oder Plattformen), die für die Zwecke der Mehrwertsteuer zu Lieferern werden. Der Wortlaut des Kommissionsvorschlags wurde vom Rat geringfügig geändert, wobei jedoch dafür Sorge getragen wurde, dass die gegenwärtig wichtigsten Marktplätze und Plattformen für Online-Verkäufe in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuervorschriften fallen, und gewährleistet ist, dass die Bestimmung auch bei verschiedensten technischen Entwicklungen zukunftssicher bleibt.

Der Rat nahm die vorgeschlagenen Mehrwertsteuervorschriften auf der Sitzung des ECOFIN-Rates vom 12. März 2019 an.1

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Pierre Moscovici
Mitglied der Kommission
Frans Timmermans
Erster Vizepräsident