Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Punkt 10 der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2004

Der Bundesrat möge beschließen:

Es wird der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel angerufen, den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages grundlegend zu überarbeiten.

Begründung

Das vorliegende Gesetz genügt der Zielsetzung, notwendige Ergänzungen zur Durchsetzung einer effektiven Wettbewerbskontrolle bei Kartellverstößen einzuführen und pressespezifische Regelungen im Wettbewerbsrecht zu verändern, nicht in ausreichendem Maße. Ein systemwidriges materielles Sonderkartellrecht für den Pressebereich muss vermieden werden. Auch sollten weitere Bereiche des allgemeinen Wettbewerbsrechts in die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses einbezogen werden.

Daher bedarf es einer grundlegenden und umfassenden Überarbeitung, die sich u.a. auf folgende Themenbereiche bezieht: